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BVerwG - Entscheidung vom 03.01.2013

2 A 10.10

BVerwG, Beschluss vom 03.01.2013 - Aktenzeichen 2 A 10.10

DRsp Nr. 2013/1725

Beweiserhebung bzgl. Ursächlichkeit eines Unfallereignisses für Beschwerden auf HNO-ärztlichem Gebiet

Tenor

1.

Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob das von der Klägerin geschilderte Unfallereignis vom 10. September 2001 ursächlich für deren Beschwerden auf HNO-ärztlichem Gebiet ist und welcher Art diese Beschwerden sind.

2.

Die Beweisaufnahme soll erfolgen durch ergänzende Befragung von Herrn Prof. Dr. M. auf der Grundlage des von ihm in den Verfahren BVerwG 2 A 3.06 und BVerwG 2 A 9.08 unter dem 21. Januar 2009 erstatteten schriftlichen Gutachtens.

3.

Mit der Durchführung der Beweisaufnahme wird der Berichterstatter beauftragt.