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BVerwG - Entscheidung vom 21.02.2013

5 C 25.11

Normen:
VwGO § 118 Abs. 1

BVerwG, Beschluss vom 21.02.2013 - Aktenzeichen 5 C 25.11

DRsp Nr. 2013/4859

Berichtigung eines Urteils aufgrund eines offenbaren Schreibfehlers

Tenor

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 wird dahingehend berichtigt, dass in Randziffer 21 die Abkürzung " SGB V " durch die Abkürzung " SGB VIII " ersetzt wird.

Normenkette:

VwGO § 118 Abs. 1 ;

Gründe

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 enthält in der im Beschlusstenor bezeichneten Randziffer einen offenbaren Schreibfehler. Dieser war gemäß § 118 Abs. 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.

Vorinstanz: VGH, - Vorinstanzaktenzeichen 12 S 1608/08