BVerwG, Beschluss vom 18.01.2013 - Aktenzeichen 6 B 5.13
Auswirkungen der Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf das Beschwerdeverfahren
Tenor
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe
Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Oktober 2012 mit Schriftsatz vom 11. Januar 2013 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO . Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG .