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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 17.03.2011

13 C 28/11

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1

Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 4. Februar 2011 (13 C 285/10) wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Die Anhörungsrüge, die einen unanfechtbaren Beschluss (§ 152 Abs. 1 VwGO ) im Rahmen [...]
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