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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.12.2011

18 B 1472/11

Normen:
VwGO § 87a Abs. 2
VwGO § 87a Abs. 3
VwGO § 152a
VwGO § 87a Abs. 2
VwGO § 87a Abs. 3

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung über die Anhörungsrüge ist durch den Berichterstatter zu treffen, der im Einverständnis der Beteiligten (§ 87a [...]
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