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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 23.12.2010

9 UF 79/10

Normen:
BGB § 1603 Abs. 1
BGB § 1603 Abs. 2
BGB § 1612a
BEEG § 11 S. 1
BEEG § 11 S. 4

1. Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 19. Juli 2010 ( 53 F 416/08) wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger Unterhalt für Juli 2010 bis [...]
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