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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 17.08.2010

9 AR 4/10

Normen:
FamFG § 211 Nr. 1
FamFG § 211 Nr. 3

Fundstellen:
FamRZ 2011, 56
MDR 2011, 186

Zum zuständigen Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Königs Wusterhausen bestimmt. 1. Der Antragsteller begehrt gegen den Antragsgegner, einen Geschäftspartner, den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach [...]
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