BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - Aktenzeichen 1 StR 239/10
DRsp Nr. 2010/14847
Verhältnis von Ansprüchen des Steuerfiskus als Verletztem mit der Anordnung eines Verfalls hinsichtlich einer Steuerhinterziehung
Die Revision der Verfallsbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 21. Dezember 2009 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Verfallsbeteiligten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO ). Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Vorinstanz: LG Kiel, vom 21.12.2009
Fundstellen
BFH/NV 2010, 2397
PStR 2010, 233
wistra 2010, 406
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