Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 14.01.2010

IX ZR 237/08

BGH, Ergänzungsurteil vom 14.01.2010 - Aktenzeichen IX ZR 237/08

DRsp Nr. 2010/2135

Die Kosten des Revisionsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Von Rechts wegen

Tatbestand und Entscheidungsgründe:

Im Urteil vom 5. November 2009 ist versehentlich nicht über die Kosten des Revisionsverfahrens entschieden worden. Auf Antrag des Beklagten wird das Urteil um die notwendige Kostenentscheidung ergänzt. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden dem Kläger auferlegt, der in der Hauptsache unterlegen ist (§ 91 Abs. 1 ZPO ).

Vorinstanz: LG Oldenburg, vom 11.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 208/08
Vorinstanz: AG Nordenham, vom 28.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 C 18/08