Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 26.08.2010

4 StR 352/10

Normen:
StGB § 46

BGH, Beschluss vom 26.08.2010 - Aktenzeichen 4 StR 352/10

DRsp Nr. 2010/17035

Auswirkungen eines frühen Geständnisses auf das Strafmaß

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 19. April 2010 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO ).

Normenkette:

StGB § 46 ;
Vorinstanz: LG Leipzig, vom 19.04.2010