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LAG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 02.06.2009

5 Sa 237/08

Normen:
BGB § 626
KSchG § 1
StGB § 242
BGB § 626 Abs. 1
KSchG § 1
StGB § 242

Fundstellen:
LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 20a

1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klägerin begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen verhaltensbedingten [...]
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