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BFH - Entscheidung vom 19.05.2009

VIII R 6/07

Normen:
EStG § 18 Abs. 1 § 3 Nr. 1a § 4 Abs. 3 § 4 Abs. 4 § 8 Abs. 1

Fundstellen:
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2007/10/01
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2009/08/20

BFH, Urteil vom 19.05.2009 - Aktenzeichen VIII R 6/07

DRsp Nr. 2009/96401

Gewillkürtes Betriebsvermögen, Betriebseinnahme, Versicherung

Rechtsfrage: Sind Leistungen, die ein Freiberufler aus dem Abschluss einer dem gewillkürten Betriebsvermögen - durch Buchung der Versicherungsprämien als Betriebsausgaben - zuzuordnenden sog. Praxis-Ausfallversicherung erhält, die sich nach den fortlaufenden Betriebsausgaben während einer (auch unfallbedingten) Krankheit bemessen und nur zu einem geringen Teil dem Ausgleich krankheitsbedingter Kosten dienen, als Betriebseinnahmen steuerbar

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 § 3 Nr. 1a § 4 Abs. 3 § 4 Abs. 4 § 8 Abs. 1 ;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 19.05.2009, Zurückverweisung.

Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 20.12.2006 - 3 K 384/05; EFG (2007, 995),
Fundstellen
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2007/10/01
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2009/08/20