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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 07.09.2004

9 B 1551/04

Normen:
KAG NRW § 2
KAG NRW § 6
GemO NRW § 114a

Fundstellen:
DÖV 2005, 219
NVwZ-RR 2005, 278

Das VG hat es bei der gebotenen summarischen Prüfung für überwiegend wahrscheinlich erachtet, dass dem Antragsgegner mangels ausreichender satzungsrechtlicher Ermächtigung i.S.v. § 2 Abs. 1 KAG NRW nicht die Befugnis [...]
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