Nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann die Oberste Aufsichtsbehörde die Vorlage u. a. von Akten verweigern, wenn die Vorgänge u. a. nach einem Gesetz geheimgehalten werden müssen. Gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO stellt das [...]
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