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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.04.2004

16 Ta 203/04

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4
ArbGG § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4

Fundstellen:
MDR 2004, 1084

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den vorgenannten Beschluss des Arbeitsgerichts ist zulässig: Sie ist nach § 128 Abs. 4 Satz 1 BRAGO statthaft. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt 50,00 EURO, da er [...]
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