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KG - Entscheidung vom 15.06.2004

1 W 295/01

Normen:
BeurkG § 17
BGB § 138
KostO § 16 Abs. 1
KostO § 141
KostO § 145 Abs. 3

Fundstellen:
KGReport 2005, 17

A. Der Notar verlangt von den Beschwerdeführern (nachfolgend: Erwerber) die Begleichung seiner Kostenrechnung vom 15. März 1999 in Höhe noch offener 517,24 DM für die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages und wendet [...]
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