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BGH - Entscheidung vom 15.09.2004

3 StR 321/04

Normen:
StPO § 302 Abs. 1

Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 19. August 2004 folgendes ausgeführt: 'Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte nach Urteilsverkündung wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 [...]
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