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BGH - Entscheidung vom 20.08.2004

2 StR 434/03

Normen:
StPO § 349 Abs. 2, Abs. 4

1. Die Revision ist unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO , soweit sie sich gegen den Schuldspruch wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gegen die Verurteilung zur [...]
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