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BGH - Entscheidung vom 28.10.2004

I ZR 326/01

Normen:
UWG § 4 Nr. 9 lit. a (UWG § 1 a.F.)

Fundstellen:
BGHReport 2005, 308
GRUR 2005, 166
MDR 2005, 585
NJW-RR 2005, 685
wrp 2005, 88

Die Parteien vertreiben als unmittelbare Wettbewerber Anziehpuppen mit Zubehör für unterschiedliche Spielsituationen wie z.B. 'Kinderbetreuung', 'Haarpflege' und 'Backen'. Die von der Klägerin vertriebene, sehr [...]
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