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BGH - Entscheidung vom 18.08.2004

5 StR 333/04

Normen:
StGB § 46 Abs. 2
StPO § 110a

Zur Gegenerklärung des Verteidigers merkt der Senat an: Die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 45, 321 können hier schon deshalb keine Anwendung finden, weil der erste V-Mann der Polizei, der Zeuge N, in keiner Weise [...]
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