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BGH - Entscheidung vom 09.06.2004

I ZR 31/02

Normen:
MarkenG § 27 Abs. 2

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1637
GRUR 2004, 868
InVo 2005, 112
MDR 2004, 1308
wrp 2004, 1361

Die Kläger nehmen den Beklagten - soweit für das anhängige Verfahren noch von Bedeutung - wegen Verletzung der Wort-/Bildmarke Nr. 2 052 752 (Klagemarke; wiedergegeben in BGH, Urt. v. 22.2.2001 - I ZR 194/98, GRUR [...]
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