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BGH - Entscheidung vom 15.12.2004

2 ARs 435/04

Normen:
StPO § 12 Abs. 1

Der Senat schließt sich der Stellungnahme des Generalbundesanwalts an, der zutreffend ausgeführt hat: 'Gewichtige Gründe, die Untersuchung und Entscheidung der Sache in Abweichung von § 12 Abs. 1 StPO an ein anderes [...]
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