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BGH - Entscheidung vom 18.02.2004

1 StR 555/03

Die am 23. Oktober 2001 und am 3. November 2001 begangenen Taten (Fälle II. 1. a und II. 1. b der Urteilsgründe) stehen nach den getroffenen Feststellungen zueinander in Tatmehrheit. Die konkrete zweite Tat wurde nach [...]
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