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BGH - Entscheidung vom 16.07.2004

IXa ZB 28/04

Die Rechtsbeschwerde war erfolgreich, so daß keine Gerichtsgebühr entstanden ist ( GKG KV Nr. 1953) und Auslagen nicht erhoben werden ( GKG KV Abs. 1 Vorbem. zu Nr. 9000 ff.). Der beigeordnete Rechtsanwalt hat erklärt, [...]
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