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BGH - Entscheidung vom 10.12.2004

IXa ZB 87/04

Normen:
GKG § 11 § 49 S. 1 § 54 Nr.1 § 61
KV-GKG Nr. 1954 a.F.

Die gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. statthafte und auch im übrigen zulässige Erinnerung gegen die Kostenrechnung ist unbegründet. Die Kosten sind gemäß §§ 11 , 49 Satz 1, 54 Nr. 1, 61 GKG a.F., KV- GVG Nr. 1954 a.F. [...]
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