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BGH - Entscheidung vom 03.03.2004

IV ZR 15/03

Normen:
VVG § 12 Abs. 3

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1217
NJW-RR 2004, 1327
VersR 2004, 1541
zfs 2004, 412

Die Kläger sind Eheleute, sie nehmen den Beklagten wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten in Haftung. Im Juni 1999 brannte das bei der Streithelferin der Kläger gegen Feuer zum gleitenden Neuwert versicherte, 1983 aus [...]
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