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BGH - Entscheidung vom 08.11.2004

II ZR 202/03

Normen:
GmbHG § 19 Abs. 1

Fundstellen:
DStR 2005, 297

Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert sie eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 ZPO ). a) Die [...]
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