Die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 78b Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil die Rechtsverfolgung aussichtslos ist. Die Rechtsbeschwerde ist zwar gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 1 , § 1065 ZPO i.V.m. Art. 2 Abs. 4 [...]
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