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BFH - Entscheidung vom 08.03.2004

VIII B 52/03

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat lediglich nach Art einer Revisionsbegründung ausgeführt, dass er die Vorentscheidung für unzutreffend hält. Er hat auch nicht ansatzweise [...]
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