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BFH - Entscheidung vom 08.10.2004

IV B 234/02

Die Revision war wegen offenkundiger grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) zuzulassen. Der Senat hat in seinem Beschluss vom 18. März 1998 IV B 50/97 [...]
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