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BFH - Entscheidung vom 07.07.2004

I B 153/03

Die Beschwerde ist unzulässig und war daher zu verwerfen. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat keinen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) den Erfordernissen des § 116 [...]
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