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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 30.06.2003

10a B 1028/02.NE

Normen:
BauGB § 1 Abs. 6
VwGO § 47 Abs. 6

Fundstellen:
BauR 2004, 290
UPR 2004, 387

Gemäß § 47 Abs. 6 VwGO kann das Gericht auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist. Dabei ist der auf den [...]
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