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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 02.05.2003

6 A 180/02

Normen:
BeamtVG § 47 Abs. 5

Fundstellen:
DÖV 2003, 958
ZBR 2004, 176

§ 47 Abs. 5 BeamtVG n.F. ist auf das dem Kläger zustehende Übergangsgeld anzuwenden. Der Gesetzgeber hat nicht bestimmt, dass für ehemalige Beamte wie den Kläger, denen nach der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung des [...]
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