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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.11.2003

13 B 1955/03

Normen:
TKG § 33 Abs. 1
TKG § 33 Abs. 2
TKG § 43 Abs. 6
BGB § 321

Fundstellen:
CR 2004, 203
MMR 2004, 119
ZUM-RD 2004, 139

Die Interessenabwägung fällt im Hinblick auf Nummer 1.1.3. der angefochtenen Bescheide zu Gunsten, im Übrigen zu Ungunsten der Antragstellerin aus, weil die Anfechtungsklagen bei der in der vorliegenden Verfahrensart [...]
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