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OLG Köln - Entscheidung vom 13.08.2003

19 W 37/03

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 366

Die gem. § 793 ZPO statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Verhängung des Ordnungsgeldes durch das Landgericht war auf die sofortige Beschwerde der Schuldner [...]
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