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OLG Köln - Entscheidung vom 13.01.2003

16 U 36/02

Normen:
BGB §§ 781 821

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 157

Der Kläger beansprucht von der Beklagten aufgrund eines angeblich von ihr unterzeichneten Schuldanerkenntnisses vom 26.6.95 (Bl. 31 GA) die Zahlung von 85.000,- DM. Die Parteien lernten sich im März 1992 kennen. Anfang [...]
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