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BAG - Entscheidung vom 25.09.2003

8 AZR 472/02

Normen:
EV Art. 37 Abs. 1 S. 1
ZPO §§ 320 551 Nr. 7 (a.F.) § 547 Nr. 6
ArbGG § 60 Abs. 4 S. 2 § 69 Abs. 1 S. 2
BBesG
SächsBesG (i.d.F. vom 28. Januar 1998) Anlage 1
BAT-O §§ 22 23
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O, vom 8. Mai 1991) § 2
Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer (vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen)
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) (vom 22. Juni 1995)

Fundstellen:
NZA 2004, 1183

Die Parteien streiten darüber, ob die zunächst nach der VergGr. IV b BAT-O vergütete Klägerin seit 1. Juli 1997 zu Recht korrigierend in die VergGr. V b BAT-O rückgruppiert ist. Die Klägerin ist seit 1. September 1972 [...]
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