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BAG - Entscheidung vom 17.09.2003

4 AZR 540/02

Normen:
Manteltarifvertrag Nr. 6 für die gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern (vom 12. August 1998) §§ 6 16 Abs. 1
Zusatzvereinbarung Nr. 24 für die Omnibusfahrer/-innen im Omnibuszubringerliniendienst (OZL) im Großraum München (vom 15. Oktober 1998) § 3
BGB §§ 125 126
TVG § 1 Abs. 2 § 4 Abs. 3

Fundstellen:
AuR 2004, 198
BAGE 107, 304
BAGReport 2004, 130
BB 2004, 1576
DB 2004, 764
NZA-RR 2004, 644

Die Parteien streiten über die Vergütung von Wegezeiten und schichtplanbedingten Arbeitsunterbrechungen in dem Zeitraum von Januar 2000 bis Juni 2001. Der Kläger war bis zum 30. Juni 2002 bei der Beklagten als [...]
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