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BAG - Entscheidung vom 11.09.2003

6 AZR 323/02

Normen:
TVG § 1 Abs. 2 § 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
BGB §§ 134 242 288 Abs. 1 § 291 (in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung) § 397
BBesG § 2 Abs. 3
BAT-O § 42 Abs. 1 S. 1 lit. a
Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz - SächsRKG - vom 8. Juli 1998 - SächsGVBl. S. 346) § 5 Abs. 1, 4 § 8 Abs. 1 § 9 Abs. 1 §§ 12 16
EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
AuR 2003, 388
AuR 2004, 117
BAGE 107, 272
BAGReport 2004, 88
BB 2004, 612
NJ 2004, 240
NZA 2004, 326

Die Parteien streiten über die Erstattung von Reisekosten. Der Kläger ist beim Beklagten als Lehrer tätig. Kraft beiderseitiger Tarifbindung finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Tarifvertrags zur [...]
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