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BAG - Entscheidung vom 26.03.2003

5 AZR 186/02

Normen:
Manteltarifvertrag Nr. 9 zwischen dem Arbeitgeberverband Energie Rheinland-Pfalz e.V. und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Bezirksverwaltung Rheinland-Pfalz § 16
SGB V §§ 47 49 224
SGB III § 185

Fundstellen:
DB 2003, 1796
NZA 2003, 1168

Die Parteien streiten über die Höhe eines tariflich geregelten Zuschusses zum Krankengeld. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1975 als Sachbearbeiter gegen ein Monatsbruttogehalt von zuletzt 7.180,00 DM beschäftigt. [...]
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