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BAG - Entscheidung vom 21.08.2003

8 AZR 444/02

Normen:
ZPO § 318
ArbGG § 66 (a.F.)

Fundstellen:
AuR 2003, 479
BAGE 107, 193
BAGReport 2004, 93
DB 2003, 2796
MDR 2004, 291
NJW 2004, 174
NZA 2003, 1292

Die Parteien streiten darum, ob der Beklagte, der als Bürovorsteher im Steuerberatungsbüro der Klägerin beschäftigt war, Mandantengelder vereinnahmt hat und diese an die Klägerin abführen muß. Das Arbeitsgericht Köln [...]
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