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OLG Hamm - Entscheidung vom 04.07.2002

23 W 203/02

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 § 33 Abs. 1 S. 1
ZPO § 78

Fundstellen:
JurBüro 2002, 640
OLGReport-Hamm 2003, 83

Der als 'Erinnerung' bezeichnete Rechtsbehelf der Verfügungsklägerin ist als sofortige Beschwerde zulässig (§§ 104 Abs. 3 S. 1 ZPO , 11 Abs. 1 RPflG ), aber unbegründet. Die Rechtspflegerin hat für die Tätigkeit des [...]
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