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OLG Hamm - Entscheidung vom 21.10.2002

15 W 313/02

Normen:
AuslG § 57 Abs. 2
EMRK Art. 5 Abs. 5

Fundstellen:
FGPrax 2003, 99
OLGReport-Hamm 2003, 212

I. Das Amtsgericht hat durch Beschluss vom 23. Mai 2002 gegen den Betroffenen gemäß § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG die Sicherungshaft für die Dauer von längstens 2 Wochen angeordnet. Gegen diesen Beschluss hat sich der [...]
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