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BGH - Entscheidung vom 18.07.2002

IX ZB 102/02

Normen:
InsO § 7
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

Die nach § 7 InsO i.V.m. § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO n.F. statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig gemäß § 4 InsO i.V.m. § 574 Abs. 2 BGB n.F., weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung [...]
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