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BGH - Entscheidung vom 20.06.2002

IX ZB 66/02

Normen:
GKG § 5 Abs. 1 S. 1

Die gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Erinnerung vom 20. Mai 2002 ist unbegründet, weil es entgegen der Auffassung des Kostenschuldners ausweislich des Beschlusses des Senats vom 25. April 2002 nicht an einer [...]
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