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BGH - Entscheidung vom 24.09.2002

VI ZB 26/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 2 Nr. 1, 2

Fundstellen:
DAR 2003, 64

I. Die Klägerin hatte von der Beklagen aus Anlaß eines Verkehrsunfalls die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes von mindestens 2.500 DM begehrt. Das Amtsgericht hat die Klage mit Urteil vom 13. Dezember 2001 [...]
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