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BGH - Entscheidung vom 10.09.2002

X ZB 11/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574

1. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft, weil sie weder nach dem Gesetz allgemein eröffnet (im Verfahren der Richterablehnung sieht die ZPO eine Rechtsbeschwerde nicht vor) noch vom Beschwerdegericht zugelassen [...]
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