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BGH - Entscheidung vom 20.06.2002

IX ZB 36/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 1
InsO §§ 4 7 304 Abs. 2
EGInsO Art. 103a

Fundstellen:
WM 2002, 1770
ZInsO 2002, 766

Die nach § 7 InsO i.V. mit § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO n.F. statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig gemäß § 4 InsO i.V. mit § 574 Abs. 2 BGB n.F., weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die [...]
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