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BGH - Entscheidung vom 21.03.2002

IX ZB 6/02

Normen:
ZPO § 567 Abs. 4 a.F.

Gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist nach § 567 Abs. 4 ZPO a.F. eine Beschwerde nicht zulässig. Ein Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs, der im Streitfall in Betracht zu ziehen ist, eröffnet [...]
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