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BGH - Entscheidung vom 29.05.2002

XII ZB 60/02

Normen:
ZPO § 574 (ab 1.1.2002) § 567 Abs. 1 § 574

Fundstellen:
FuR 2003, 82

Gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist gemäß § 567 Abs. 1 ZPO - abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmen - keine sofortige Beschwerde zulässig. Dies gilt auch in den Fällen des § 46 Abs. 2 ZPO . Nach § [...]
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